Rechtsprechung
FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid; Abzugsfähigkeit von Steuern für Lieferungen und sonstige Leistungen; Steuerfreiheit der gewerblichen Mietumsätze; Abzugsfähigkeit von Vorsteuerteile bei der Anschaffung von gemischt genutzten Grundstücken; Ertragswertverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug bei gemischt vermietetem Grundstück
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99 U
- BFH, 17.08.2001 - V R 75/00
Papierfundstellen
- EFG 2001, 241
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.03.1998 - V R 50/97
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
Auszug aus FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99
Nach § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG (der insoweit der zugelassenen Individualregelung des Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchstabe c) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - 6. EG-RL - entspricht; vgl. dazu auch Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 12.03.1998 V R 50/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1998, 525 und Beschluss vom 20.04.1998 V B 129/97, BFH/NV 1998, 79) richtet sich die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern nach der wirtschaftlichen Zuordnung der Vorleistungen.Die Finanzbehörde - und das Finanzgericht - können lediglich nachprüfen, ob die Schätzung des Unternehmers sachgerecht ist (vgl. BFH-Urteil V R 50/97).
Er hat dabei allerdings betont, dass er eine entsprechende Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Herstellungsfälle noch offen lassen wolle ( Urteile V R 101/96 und V R 50/97).
- BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück
Auszug aus FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99
Das UStG schreibt nämlich keine Kriterien für die sachgerechte Schätzung vor (vgl. Urteil des BFH vom 05.02.1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492).Er hat dabei allerdings betont, dass er eine entsprechende Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Herstellungsfälle noch offen lassen wolle ( Urteile V R 101/96 und V R 50/97).
- BFH, 12.03.1992 - V R 70/87
Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude
Auszug aus FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99
Für Herstellungsfälle soll noch die frühere Rechtsprechung des BFH zum alten Rechtszustand vor 1990 gelten (Abschn. 208 Abs. 2 Satz 8 UStR unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 12.03.1992 V R 70/87, BStBl. II 1992, 755).
- EuGH, 06.04.1995 - C-4/94
BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise
Auszug aus FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - dazu (Urteil vom 06.05.1995 Rs. C-4/94 - BLP -, Slg. 1995, I-983, 1001, Umsatzsteuerrundschau 1995, 332) müssen die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen eine unmittelbare Verbindung mit den besteuerten Umsätzen aufweisen, damit das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht. - BFH, 20.04.1998 - V B 129/97
Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Grundstück
Auszug aus FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99
Nach § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG (der insoweit der zugelassenen Individualregelung des Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchstabe c) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - 6. EG-RL - entspricht; vgl. dazu auch Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 12.03.1998 V R 50/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1998, 525 und Beschluss vom 20.04.1998 V B 129/97, BFH/NV 1998, 79) richtet sich die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern nach der wirtschaftlichen Zuordnung der Vorleistungen. - FG Köln, 13.03.2000 - 1 V 633/00
Vorsteueraufteilung bei Herstellung gemischt genutzter Gebäude
Auszug aus FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99
Wenn der nationale Gesetzgeber von der ihm in Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c) eingeräumten Möglichkeit der wirtschaftlichen Zuordnung Gebrauch gemacht hat, bedeutet das nicht, dass in die dem Unternehmer obliegenden sachgerechten Schätzung nicht auch seine Renditevorstellungen, also die Umsatzerwartungen bestimmend einfließen können (vgl. dazu auch Finanzgericht Köln, Beschluss vom 13.03.2000 1 V 633/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 899 und Anmerkung von -nein Beilage 16/2000).
- BFH, 17.08.2001 - V R 75/00
Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 241 veröffentlicht. - FG Brandenburg, 17.10.2005 - 1 K 430/03
Ermittlung der nicht abziehbaren Teilbeträge der Vorsteuer nach dem …
Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vertreten (vergleiche Urteil vom 16.10.2000, 1 K 1388/99 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 242; vgl. nachfolgend auch Urteil vom 09.03.2005 1 K 414/03, EFG). - FG Brandenburg, 09.03.2005 - 1 K 414/03
Vorsteueraufteilung für gemischt-genutztes Grundstück nach dem Verhältnis der mit …
Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vertreten (vergleiche Urteil vom 16.10.2000, 1 K 1388/99 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 242). - FG Brandenburg, 29.04.2003 - 1 K 134/00
Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze; …
Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vertreten (vergleiche Urteil vom 16.10.2000, 1 K 1388/99 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 242). - FG Münster, 24.04.2001 - 15 K 1004/00
Aufteilung von Vorsteuern aus Erwerbs-, Umbau- und Unterhaltungskosten für ein …
Unter Beachtung des in dieser Vorschrift vorgegebenen Maßstabes der wirtschaftlichen Zurechnung kann der Unternehmer die anzuwendende Schätzungsmethode wählen, § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG , und darf das FA nur nachprüfen, ob die Schätzung sachgerecht ist (vgl. BFH in.BStBl II 1998, 492 und 525, zuletzt FG Brandenburg in EFG 2001, 241).